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Bolzentreppen freitragend • Bolzentreppen handlauftragend Wangentreppen gestemmt • Wangentreppen aufgesattelt • Spindeltreppen Holzbeläge und Geländer auf bauseitiger Unterkonstruktion • Raumspartreppen
Geländervarianten • Handlaufvarianten • Bolzenvarianten • Pfostenvarianten
Balkongeländer und -brüstungen HolzHolz als natürlich nachwachsener Rohstoff hat nach wie vor eine große Bedeutung im Treppenbau. Duch die einzigartige Kombination mechanischer, technologischer und dekorativer Eigenschaften ist es prädestiniert zur Herstellung von Treppemteilen wie Wangen, Stufen und Geländerteilen. Treppenhölzer sind verschiedene Nadel- und Laubschnitthölzer, die nach besonderen Gesichtspunkten ausgewählt werden. Am verbreitensten sind Kiefer, Fichte, Buche, Ahorn, Eiche, Esche, Lärche, Douglasie und Sapeli. Wichtiges Kriterium bei der Verarbeitung ist der Trockenheitsgrad. Zur Verwendung in geheizten Räumen sollte das Treppenholz auf 8-10% Holzfeuchte herunter getrocknet werden. Da der Treppenbau zu den Zimmerarbeiten gehört, gelten für die Holzgüte die Bestimmungen nach DIN 68 365 (Bauholz für Zimmerarbeiten - Nadelholz) und DIN 68 368 (Laubschnittholz für Treppenbau). Die hervorstechendsten Eigenschaften des Holzes sind seine Porigkeit, die axiale Ausrichtung der Zellen und die unendliche Vielfalt nach Gewicht, Farbe und Zeichnung auch innerhalb einer Holzart. Holzfehler und Verfärbungen vielfacher Art kommen hinzu. Oder anders ausgedrückt - Jeder Baum, jedes Holzteil ist ein Unikat! nach oben
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